Vorbestraft wegen einem Foul

Ein 4. Liga-Goalie wird wegen eines Fouls verurteilt. Was heisst das für Amateurfussballer?

Was ist passiert?

Vor knapp 1.5 Jahren, in einem 4. Liga Spiel zwischen dem FC Wil und dem FC Henau, foulte der Torhüter den Henauer Stürmer. Nach Angaben des Stürmers wurde er mit gestrecktem Bein auf 60 bis 90 Zentimeter Höhe im Strafraum rüde gebremst. Der Stürmer verletzte sich und war wegen eines Schienbeinkopfbruchs zehn Tage im Spital sowie drei Monate arbeitsunfähig. Der Schiedsrichter ahndete die Aktion mit einer gelben Karte und Penalty.

Die Bestrafung des Kreisgericht Wil ist da nicht so gütig. Schuldspruch gegen den Torhüter wegen fahrlässiger Körperverletzung, eine bedingte Geldstrafe von 300 Franken, Schadensersatz von 6110.10 Franken, plus Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken.

Was heisst das für den Amateurfussball?

Robert Breiter ist Jurist des Schweizer Fussballverband (SFV) und betrachtet den Fall gelassen: „Ich glaube nicht, dass die Folgen derart markant sind, wie es einzelne Medien weis machen wollen.“  Breiter arbeitet seit 2002 beim SFV und hat seither keine Häufung an strafrechtlichen Fällen auf Fussballplätzen festgestellt. Dieses Urteil ist allerdings ein Novum, denn Breiter mag sich an keinen Schuldspruch in dieser Zeit erinnern

Wir finden dass Fussballer mit der Ausübung ihres Hobbys zu einem gewissen Grad einwilligen, dass sie gesundheitliche Schäden davontragen können. Umso mehr verwundert uns dieses Urteil. Wir können nur hoffen, dass diese Aktion des Henauer Stürmers keine Nachahmer findet, auch wenn eine solche Verletzung für sein weiteres Leben Konsequenzen hat, gehören Fouls im Fussball nicht vor Gericht. Der Torhüter des FC Wil und sein Anwalt überlegen zurzeit, ob sie das Urteil zur nächsten Instanz weiterziehen. Die Tendenz geht Richtung „Ja“. Doch das kostet erst einmal: Um die schriftliche Urteilsbegründung sehen zu können, müssen sie 3600 Franken zahlen.

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